Smart Home – Förderungsmöglichkeiten?
  • 10 Aug 2022
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Smart Home – Förderungsmöglichkeiten?

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Stand:  08-2022

Angaben ohne Gewähr
Wir sind mit unserer Recherche sehr gründlich, können jedoch die Richtigkeit und Aktualität der angegeben Informationen nicht garantieren. Wenden Sie sich im Zweifelsfall immer an die zuständige Behörde!

Allgemein

Ja, Smart Home-Lösungen von ambiHome sind förderfähig. Einen kurzen Überblick der wesentlichen Möglichkeiten finden Sie nachfolgend:

Förderung via KFW oder Bafa

Für Smart Home-Systeme auf Kabel-Basis (wie ambiHome KNX) und auch auf Funk-Basis (wie ambiHome EnOcean) gibt es verschiedene Förderprogramme, in Form von Krediten (teils mit Tilgungszuschüssen) oder auch als einmalige Zuschüsse. Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick. Angegeben finden Sie jeweils auch Links zu den Programmen mit ihren Details.

Wesentliche Bedingungen

  • Für Anträge ist ein autorisierter Energieberater erforderlich. Er kann und wird Interessierten auch bei der Auswahl des Förderprogramms helfen. 
  • Förderanträge müssen vor Beginn der Auftragsvergabe gestellt werden. Bei Fertighäusern ist hier die Unterzeichnung des Werkvertrages maßgeblich. Allerdings müssen bei Antragstellung nicht schon alle Details, sondern nur die geplante Energieeffizienzklasse festgelegt werden. Entscheidungen betr. Smart Home können also auch noch danach erfolgen.
  • Zur Anwendung kommen immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förder-Regeln. Wurde ein Antrag also noch vor Inkrafttreten der BEG gestellt, erfolgt die Förderung unabhängig vom Zeitpunkt der Umsetzung auf Basis der damals gültigen Regelungen, also nicht gemäß BEG.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG); Programme 261, 262, 461

Die o.g. Programme werden auf der KFW-Website weiterhin aufgeführt und umfassen praktisch alle wesentlichen Funktionsbereiche von Smart Home-Systemen wie:

  • Fenster- und Türsensoren
  • Smarte Beleuchtung
  • Heizungssteuerung
  • Intelligente Beschattungssteuerung
  • Türkommunikations-Systeme
  • Smarte Türsysteme mit personalisierten Zutrittsrechten

ABER: Die zuletzt bereitgestellten Mittel waren ab dem 20.04.2022 abrufbar und bereits am gleichen Tag ausgeschöpft. Ob, wann und zu welchen Konditionen neue Mittel bereitgestellt werden , ist derzeit nicht klar. Sobald es Neues gibt, werden wir hier umgehend aktuelle Informationen aufführen.

Für genaue Informationen zu diesen Programmen klicken Sie bitte hier und dann auf die folgenden Detail-Seiten.

Barrieren reduzieren, Wohnkomfort erhöhen und vor Einbruch schützen; Programme 159, 455-B, 455-E

Weiterhin verfügbar und besonders geeignet für Nachrüstungen von Smart Home-Systemen und damit auch für Funk-Lösungen (wie ambiHome EnOcean) sind diese Förderprogramme:

ABER: Auch die für die Programme 455-B und ...-E bereitgestellten Mittel sind ausgeschöpft. Ob, wann und zu welchen Konditionen neue Mittel bereitgestellt werden, ist derzeit nicht klar. Sobald es Neues gibt, werden wir hier umgehend aktuelle Informationen aufführen.

Steuerliche Vergünstigungen:

Anders als bei Bafa oder KFW ist die Förderung hier ohne Beantragung vorab und Energieberater möglich. Von maximal 40.000 Euro können 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Die Erstattung erfolgt verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren. ACHTUNG: Es ist nicht möglich, für dieselbe Maßnahme die steuerliche und die Förderung von KFW/Bafa zu nutzen!

Alternativ können bei vielen Arbeiten am selbst genutzten Eigenheim die Handwerkerkosten abgesetzt werden. Für bis 1.200 Euro im Jahr beträgt die Förderrate 20 Prozent.